- Die Nutzung des Opel Vivaro des Stadtjugendring Steinfurt mit dem amtl. Kennzeichen ST-JR 1184 durch o.g. Entleiher beginnt mit der Unterzeichung dieser Nutzungsvereinbarung und endet mit der einwandfreien Rückgabe des Fahrzeugs, die durch ein Rücknahmeprotokoll und durch die Unterschriften des Entleihers sowie eines Vertreters des Stadtjugendring Steinfurt e.V. dokumentiert wird. Auf diesem Rücknahmeprotokoll wird ebenfalls die Berechnung des Entgeltes vorgenommen, die innerhalb von 10 Tagen auf dem angegebenen Konto des Stadtjugendrings ohne Abzüge zu überweisen ist. Eine aktuelle Liste der anfallenden Entgelte ist der Homepage des Stadtjugendring Steinfurt e.V. unter stadtjugendring-steinfurt.de zu entnehmen. Darüber hinaus befindet sich eine aktuelle Preisliste in den Bordunterlagen des Fahrzeugs. Auf ausdrückliche Nachfrage durch den Entleiher/Nutzer ist der Vertreter des Stadtjugendrings zur ausführlichen Auskunft über die Zusammensetzung des Entgeltes verpflichtet.
- Die Nutzungsentgelte gelten ab dem Standort des Fahrzeugs. Eine Überführung durch den Stadtjugendring an einen anderen Standort auf Wunsch des Entleiher/Nutzers ist nicht vorgesehen. Das Fahrzeug ist durch den Entleiher an einen vom Ansprechpartner des Stadtjugendring Steinfurt e.V. festzulegenden Ort im Raum Steinfurt auf eigene Kosten zurück zu bringen.
- Der Stadtjugendring als Halter ist verpflichtet, das Fahrzeug mängelfrei und betriebsbereit zu übergeben. Der Entleiher ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Inempfangnahme auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen. Bei beanstandunsgfreier Inempfangnahme erkennt der Nutzer/Entleiher durch seine Unterschrift das Fahrzeug als mangelfrei und betriebsbereit an. Das gilt insbesondere auch für das Ablesen des Kilometerstandes. Anschließende Beanstandungen können durch den Stadtjugendring nicht anerkannt werden.
- Mit Unterzeichung dieser Nutzungsvereinbarung bestätigt der Entleiher des weiteren den Empfang der Fahrzeugpapiere sowie folgender Ausrüstungsgegenstände:
- 1 Stück Warndreieick
- 1 Stück Verbandskasten mit 9 Warnwesten
- 1 Stück Radkreuz
- 1 Stück Abschleppseil
- Schneeketten
- zu den Fahrzeugpapieren gehören:
- 1 Stück original Opel-Aktentasche
- grüne Versicherungskarte
- Betriebs-Handbuch
- Fahrzeugschein
- Preisliste über Entgelte zur Nutzung des Fahrzeugs
- 1 Stück Schlüssel
- Fahrtenbuch (ES BESTEHT EINTRAGEPFLICHT)
- Mit der Übergabe des Fahrzeugs gehen sämtliche Gefahren auf den Entleiher/Nutzer über, insbesondere diejenigen des zufälligen Untergangs, des Verlustes, der Verschlechterung, Beschädigung oder vorzeitigen Abnutzung. Für den Fall des Diebstahls, der Beschädigung durch Dritte und sonstige Delikte ist durch den Entleiher/Nutzer zur unverzüglichen Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle und der diesbezüglichen Beweissicherung verpflichtet. Tritt während der Nutzungszeit ein Schaden auf, so ist der zuständige Ansprechpartner des Stadtjugendrings Steinfurt e.V. unverzüglich unter 015774959367 zu benachrichtigen.
- Der Entleiher/Nutzer verpflichtet sich, für evtl. anfallende Schäden (siehe auch Punkt 5) finanziell aufzukommen, wenn dieses nicht durch die von ihm vertretende Organisation geschieht. Ansprechpartner im Schadensfall für den Stadtjugendring bleibt bis auf weiteres der o.g. Entleiher/Nutzer.
- Eventuell durch einen Schadensfall anfallende Kosten werden direkt an den Entleiher/Nutzer weiterberechnet. Der Stadtjugendring Steinfurt e.V. sieht von einer Vorfinanzierung grundsätzlich ab. Wird die Versicherung des Stadtjugendrings Steinfurt e.V. in Anspruch genommen wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1000 € zzgl. der evtl. Hochstufung in Höhe von 500 € fällig und an den Entleiher/Nutzer weitergeleitet.
- Der Stadtjugendring erwartet von dem Entleiher/Nutzer und von der von ihm vertretenden Organisation, dass sämtliche Fahrer des Fahrzeugs selbstverständlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Um das sicher zu stellen ist durch den Entleiher/Nutzer darauf zu achten, dass sämtliche Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet haben. Insbesondere ist durch den Entleiher/Nutzer im Ausland darauf zu achten. Des weiteren obliegt es der Sorgfaltspflicht des Entleihers/Nutzers darauf zu achten, dass er und die von ihm beauftragten Fahrzeugführer pfleglich mit dem überlassenen Material umgehen und insbesondere auch im Hinblick auf die Beifahrer/Mitfahrer eine besondere Vor- / Weitsicht auf deren körperliche und seelische Unversehrtheit beweisen.
- Der Stadtjugendring weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass der Entleiher/Nutzer gegenüber dem Stadtjugendring Steinfurt e.V. für nachträglich auftretende Forderungen durch Dritte verantwortlich ist. Also sind Bußgelder, die z.B. von Geschwindigkeitsübertretungen, oder andere Bußgelder von Kreisen, der Polizei oder anderen (auch ausländischen) Behörden eingefordert werden, umgehend zu begleichen.
- Der Entleiher/Nutzer verpflichtet sich das Fahrzeug sauber gewaschen, von innen gereinigt (Böden, Sitze, Scheiben usw.) und vollgetankt zurück zu geben. Um die Sauberkeit zu gewährleisten ist eine Kaution in Höhe von 50 € bei der Ausleihe in bar zu entrichten. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt sein, erhält der Entleiher/Nutzer die Tankrechnung mit der Rechnung zur Ausleihe.
- Sollte eine dieser o.g. Regelungen durch die aktuelle Rechtsprechung nicht zum tragen kommen, wird sie im Streitfall durch die aktuelle Gesetzgebung ersetzt. Alle anderen Punkte dieser Vereinbarung bleiben davon unberührt